Um den Zustand unserer Leih-Headsets ist es in Vergangenheit nicht mehr zum Besten gestanden.
Die MFGZ hat nun grössere Investitionen in die Reparatur und Neuanschaffung von Headsets getätigt, so dass wieder genügend einwandfreie zur Verfügung stehen.
Da der Umgang mit diesen Geräten leider immer wieder zu wünschen übriggelassen hat, führen wir per sofort eine Übergabe-Quittung und einen Selbstbehalt bei physischen Beschädigungen ein, welche bei Übergabe durch den Piloten und bei Rückgabe durch den Handling-Agent visiert wird.
Um auch während der Rush-hour die Kapazitäten unserer Handling Agent nicht unnötig zu strapazieren, gelten folgende Regeln:
- Zum Zweck des neuen Vorgehens wurden die Headsets an den Ohrmuscheln nummeriert.
- Wenn es die Zeit nicht problemlos erlaubt, müssen die Headsets nicht während der Übergabe an den Piloten visuell überprüft werden. Erst das Übergabe-Visum und der erfolgte Abflug ab Zürich mit den Headsets gilt als Anerkennung der unbeschädigten Geräte. Wer nach der Übernahme und seinem Visum, jedoch vor Abflug einen bestehenden Schaden dem Handling (telefonisch oder persönlich) meldet, haftet nicht dafür.
- Sollte es die Arbeits-Situation nicht anders erlauben, kann das Handling im Ausnahmefall die Headsets auch ohne Übergabequittung aushändigen. Dann gilt ebenso der Abflug ab Zürich ohne vorherige Rückmeldung an’s Handling als Anerkennung der unbeschädigten Geräte.
- Technische Defekte (z.B. Wackelkontakte der Stecker, nicht oder fehlerhaft funktionierende Lautsprecher…) unterliegen nie dem Selbstbehalt, sofern sie bei Rückgabe dem Handling-Agent mitgeteilt werden.
- Der Selbstbehalt entspricht dem effektiv verursachten Schaden, jedoch max. Fr. 200.- (auch bei Verlust) und wird über die Monatsabrechnung verrechnet.
Wir hoffen mit dieser Massnahme dem sorgfältigen Umgang mit dem Eigentum unserer Mitglieder Rechnung tragen zu können.
Die Kosten für die Miete betragen gemäss Preisliste Fr. 5.- pro Headset und Miete.
Bei Fragen steht das Handling-Team gerne zur Verfügung.