21. März 2020
Wie viele andere Firmen beantragt auch die MFGZ Kurzarbeit für ihre Angestellten. Zudem plant sie die temporäre Stilllegung eines Teils der Flotte. Während der Flugschulbetrieb eingestellt ist, dürfen Privatflüge unter den Vorgaben des BAG und des BAZL weiterhin stattfinden.
Soloflüge und Flüge mit Personen, die im gleichen Haushalt wohnen, sind folglich weiterhin erlaubt. Bei der Planung wird aber zu besonderer Aufmerksamkeit gemahnt. Denn viele kleinere Flugplätze haben aufgrund der aktuellen Lage geschlossen.
Beim Fliegen gilt es, die Vorschriften des BAG zu befolgen. So müssen beispielsweise im Cockpit alle Steuerflächen vor dem Flug gründlich desinfiziert werden.